Schweiz

"Schwarzer Peter" an Züricher Schule: Strafverfahren gegen Erzieherin eingestellt

Im schweizerischen Küsnacht bat eine Erzieherin in einem Kindergarten ihren dunkelhäutigen Kollegen darum, mit den Kindern das Kartenspiel "Schwarzer Peter" zu spielen. Der Mann fühlte sich dadurch diskriminiert und erstattete Strafanzeige gegen die Lehrerin. Das Verfahren wurde nun eingestellt.
"Schwarzer Peter" an Züricher Schule: Strafverfahren gegen Erzieherin eingestelltQuelle: Legion-media.ru © Zoonar, Symbolbild

Ein Kartenspiel hat in Küsnacht für erheblichen Wirbel gesorgt. Eine Kindergartenerzieherin beauftragte im Herbst 2024 ihren Assistenten, mit den Kindern "Schwarzer Peter" zu spielen. Der dunkelhäutige Mitarbeiter fühlte sich dadurch diskriminiert und erstattete Strafanzeige. Das Verfahren gegen die Erzieherin ist nun eingestellt worden.

Ihren angaben zufolge hatte der Klassenassistent damals keine Einwände gegen den Auftrag geäußert und "lachend mitgespielt". Der Mann sah das offenbar anders. Er fühlte sich durch die Aufforderung herabgesetzt und erstattete im Januar 2025 Strafanzeige. Zusätzlich warf er der Erzieherin vor, einem Kind eine rassistische Bemerkung über ihn zugeflüstert zu haben – eine Anschuldigung, die diese zurückweist.

Die Polizei ermittelte und übergab den Fall der Staatsanwaltschaft. Das Obergericht des Kantons Zürich ließ die Strafverfolgung zu. In seinem Entscheid hielt es jedoch fest, dass das Kartenspiel für sich genommen nicht rassistisch sei. Je nach Kontext könne die Aufforderung zum Spielen aber diskriminierend wirken.

Das Strafverfahren gegen die Erzieherin ist inzwischen eingestellt worden. Der Klassenassistent hatte zuvor mitgeteilt, dass er kein Interesse mehr an einer Fortsetzung habe. Seine ursprünglichen Vorwürfe hat er jedoch nicht zurückgenommen.

Die Erzieherin arbeitet heute nicht mehr in der Einrichtung in Küsnacht. Ihre Kündigung erfolgte bereits vor der Eskalation des Konflikts um das Kartenspiel. Gegen sie sind derzeit mehrere weitere Verfahren hängig, darunter ein strafrechtliches Beschwerdeverfahren und personalrechtliche Rekurse.

Der Fall hat inzwischen auch die kantonsrätliche Politik erreicht. Vertreter von SVP, SP und FDP lehnen ein Verbot des traditionellen Kinderspiels einheitlich ab.

Der SVP-Kantonsrat Domenik Ledergerber bezeichnete die Anzeige als überzogen:

"Die Lehrerin hat den Kindern ein seit Generationen etabliertes Spiel vermittelt. Dafür gebührt ihr Dank – nicht eine Strafanzeige."

SP-Kantonsrat Nicola Siegrist zeigte Verständnis für kritische Wahrnehmungen bei problematischen Abbildungen, sprach sich aber klar gegen Spielverbote aus. Auch die FDP warnt vor Symbolpolitik. FDP-Kantonsrat Marc Bourgeois befürchtet, dass eine Bevormundung in Sprach- und Spieltraditionen eher zu einer Polarisierung führe.

Das Spiel "Schwarzer Peter" verbreitete sich im 19. Jahrhundert im deutschsprachigen Raum. Frühe Ausgaben zeigten teilweise rassistische Karikaturen schwarzer Menschen. Heutige Versionen zeigen in der Regel einen Kaminfeger, eine schwarze Katze oder andere neutrale Motive. Die Lehrerin gab an, genau solche Ausgaben verwendet zu haben.

Das Obergericht betonte, dass es keine generelle Einschätzung des Spiels als rassistisch gebe. Entscheidend sei der konkrete Kontext.

Im Kanton Zürich existieren keine spezifischen Vorgaben zum Einsatz des Spiels an Schulen. Das Volksschulamt stuft "Schwarzer Peter" als ergänzendes Lehrmittel ein. Über dessen Verwendung entscheiden die Schulen und Lehrpersonen im Rahmen ihrer Methodenfreiheit – unter der Vorgabe, dass Unterrichtsmaterialien frei von diskriminierenden Inhalten sind.

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