Deutschland

Kündigung des 2+4-Vertrags: Russischer Senator unterstützt Forderung der Krimdeutschen

In Russland hat die Diskussion über die mögliche Aufkündigung des Zwei-plus-Vier-Vertrages begonnen, der 1990 den endgültigen völkerrechtlichen Status des wiedervereinigten Deutschlands regelte. Die möglichen Konsequenzen könnten gravierend sein.
Kündigung des 2+4-Vertrags: Russischer Senator unterstützt Forderung der KrimdeutschenQuelle: Gettyimages.ru © Heinz Wieseler/picture alliance

Die Gemeinschaft der Krimdeutschen fordert die Russische Föderation auf, den 1990 abgeschlossenen 2+4-Vertrag, der den Beitritt der DDR zur BRD möglich machte, aufzukündigen. Eine entsprechende Petition ist im Oberhaus des russischen Parlaments eingegangen und hat offenbar die Unterstützung einiger Senatoren.

Zuvor hatte der Leiter der national-kulturellen Autonomie der Krimdeutschen, Juri Hempel, die Kündigung des Abkommens gefordert. Er sagte gegenüber RIA Nowosti, dass das Abkommen "nicht wirklich umgesetzt wird und gekündigt werden sollte". Seiner Meinung nach wird diese Meinung von der "gesamten deutschen Gemeinschaft auf der Halbinsel" geteilt.

Unterstützt wird dieses Anliegen unter anderem vom einflussreichen Föderationsratsmitglied Sergei Tsekow, der in der Vergangenheit oft als informeller Sprecher einer Mehrheit im Oberhaus des russischen Parlaments auftrat. RIA Nowosti zitiert den Senator mit den Worten:

"(Deutschland) ignoriert eindeutig (die Bestimmungen des 2+4-Vertrages)."

Auch in der Duma, der Abgeordnetenkammer des Parlaments in Moskau, werden inzwischen Stimmen laut, die das Anliegen unterstützen. So sagte Dmitri Belik, ein Mitglied des Auswärtigen Ausschusses der Duma, die Aufkündigung des Abkommens wäre gerecht und käme zur rechten Zeit. Belik wird von der Plattform gazeta.ru mit dieser Aussage zitiert. 

Der "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland", auch als Zwei-plus-Vier-Vertrag bekannt, wurde am 12. September 1990 in Moskau von der BRD und der DDR sowie von der UdSSR, den USA, Frankreich und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet. Das Dokument trat im März 1991 in Kraft. Es hat völkerrechtlich die Bedeutung, dass die vier Besatzungsmächte ihre Rechte als Siegermächte des Zweiten Weltkrieges beendeten und damit die Souveränität Deutschlands de jure vollständig wiederherstellten. Zugleich enthält der Vertrag Regelungen in Bezug auf das Gebiet der früheren DDR wie etwa die Bestandskraft der in der sowjetischen Besatzungszone durchgeführten Bodenreform.

Das vereinigte Deutschland verpflichtete sich zudem, die faktisch bestehenden Grenzen als endgültig anzuerkennen und keine Gebietsansprüche zu erheben, insbesondere hinsichtlich der früheren deutschen Ostgebiete, die nach 1945 zu Polen und der Sowjetunion gefallen waren. Deutschland verzichtete für alle Zeiten auf die Beschaffung atomarer, biologischer und chemischer Waffen. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklärten völkerrechtlich verbindlich, dass das vereinte Deutschland "keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen".

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